Ihr­ aktiver­ Energie­tarif

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie häufige an uns gerichtete Fragen und diesbezügliche Antworten zu den folgenden Themenblöcken:

Fragen zu den Strom- und Gastarifen


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Für wen ist der aktive Energietarif am Besten geeignet?

Wenn Sie als Kunde flexibel sein möchten und es für gerechter empfinden, dass der Arbeitspreis öfter aktualisiert wird. Da Strom und Gas genauso wie Aktien an der Börse gehandelt werden, ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, kurz-, mittel-, oder langfristig von Preisschwankungen zu profitieren. Die Aufgabe des Einkaufes übernehmen unsere Spezialisten für Sie.

Worin liegt der Unterschied zu anderen Tarifen?

Beim aktiven Energietarif gibt es einen festen Arbeitspreis nur für jeweils einen Monat. Ihre Energiemenge an Strom oder Gas wird für Sie jeweils kurzfristig am Markt beschafft.

Wie behalte ich den Überblick über die aktuellen Kosten?

Monatlich erhalten Sie von uns eine Mail, die jeweils die Arbeitspreise für Strom oder Gas der nächsten drei Monate beinhaltet. Die veröffentlichten Preise werden nicht mehr verändert und als Grundlage für Ihre Abrechnung herangezogen. So wissen Sie immer zwei Monate vorher, wie sich Ihr Strom- oder Gaspreis entwickelt.

Wie optimiert vivi-power den Strom- oder Gaspreis?

Das Konzept beruht auf dem Einkauf von Strom und Gas zu einem möglichst idealen Zeitpunkt. Insbesondere können wir für Sie auch die "Last Minute"-Möglichkeiten des Marktes nutzen.

Wie sieht es mit den Kündigungsfristen bei vivi-power aus?

Sollten Sie mit dem gesamten Verlauf Ihres Tarifes nicht mehr zufrieden sein, so haben Sie die Möglichkeit, monatlich zu kündigen. Der aktive Energietarif bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Während klassische Energieversorger Ihre Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten an sich binden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, monatlich zu kündigen.

Wo finde ich eine Information über den Verlauf des Tarifes in der Vergangenheit?

Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in den Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, sich über das Auswahlfeld "Historie" oder "Langzeithistorie" den Verlauf in den letzten Monaten anzeigen zu lassen.

Gibt es bedingt durch die Jahreszeit Schwankungen beim Strom- und Gaspreis?

Erfahrungsgemäß steigen die Einkaufspreise für Strom und Gas zum Jahresende. In dieser (in der Regel kälteren) Jahreszeit ist die Nachfrage insbesondere beim Gas höher als das restliche Jahr. Da der aktive Energietarif sich an dem Verlauf der Börse orientiert, kommt es bei den Strom- und Gaspreisen von vivi-power auch zu jahreszeitlich bedingten Schwankungen.

Fragen zum Strom- und Gaspreis


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Kann sich der zu entrichtende Strom- oder Gaspreis ändern?

Da wir im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung eine kurzfristige Einkaufsstrategie verfolgen, um auf diese Weise für unsere Kunden die "Last-Minute Möglichkeiten" des Energiemarktes nutzbar zu machen, erfolgt jeden Monat eine Anpassung der Arbeitspreise für Strom und Gas.

Wann erfahre ich von der Änderung des Strom- oder Gaspreises?

Monatlich erhalten Sie von uns eine Mail, die jeweils die Arbeitspreise für die nächsten drei Monate beinhaltet. Der für einen Monat veröffentlichte Preis wird nicht mehr verändert und als Grundlage für Ihre Abrechnung herangezogen. So wissen Sie immer zwei Monate vorher, wie sich Ihr Arbeitspreis entwickelt.

Gibt es bedingt durch die Jahreszeit Schwankungen beim Strom- und Gaspreis?

Erfahrungsgemäß steigen die Einkaufspreise für Strom und Gas zum Jahresende. In dieser (in der Regel kälteren) Jahreszeit ist die Nachfrage insbesondere beim Gas höher als das restliche Jahr. Da der aktive Energietarif sich an dem Verlauf der Börse orientiert, kommt es bei den Strom- und Gaspreisen von vivi-power auch zu jahreszeitlich bedingten Schwankungen.

Fragen zum Anbieterwechsel


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Wer kann seinen Stromversorger wechseln?

Der Stromlieferant kann im Prinzip von jedem Haushalt frei gewählt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie über einen eigenen Stromzähler für Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus verfügen und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Stromversorger stehen. Mit anderen Worten: Sie müssen selbst Rechnungsempfänger sein und Ihren Strom direkt bei Ihrem Stromversorger bezahlen.

Wie funktioniert der Wechsel zu vivi-power?

Um von den Vorteilen von vivi-power profitieren zu können, füllen Sie bitte einfach das Online-Anmneldeformular aus. Zum Online-Anmeldeformular gelangen Sie, indem Sie un unserem Tarifrechner Ihre Postleitzahl eingeben und dann auf den rot markierten "JETZT BEAUFTRAGEN"-Button klicken.Auf Ihrer letzten Stromabrechnung finden Sie alle für eine Anmeldung bzw. Auftragserteilung erforderlichen Informationen.

Muss ich meinen bisherigen Stromversorger über meinen Wechsel informieren (kündigen)?

Sofern Sie uns im Rahmen Ihrer Online-Anmeldung zur Kündigung Ihres aktuellen Stromliefervertrages bei Ihrem bisherigen Stromversorger ermächtigen, müssen Sie sich um nichts kümmern. In diesem Fall übernehmen wir die Kündigung für Sie. Liegt uns keine Ermächtigung zur Kündigung vor, bitten wir Sie, Ihren Vertrag bei Ihrem bisherigen Stromversorger selbst zu kündigen.

Wann kann ich bei einem Wechsel frühestens von vivi-power versorgt werden?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von der noch verbleibenden festen Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages bei Ihrem bisherigen Versorger sowie den dort vereinbarten Kündigungsfristen ab.Sofern Sie uns im Rahmen der Online-Anmeldung dazu ermächtigt haben, kündigen wir Ihren Energievertrag bei Ihrem bisherigen Versorger. Dieser wird uns daraufhin mitteilen, zu welchem Termin Ihr laufender Liefervertrag frühestens kündbar ist. Wir geben Ihnen rechtzeitig Auskunft über den möglichen Lieferbeginn. Sollte der früheste mögliche Zeitpunkt des Starts Ihrer Belieferung mit Strom oder Gas von vivi-power zu weit in der Zukunft liegen, so sehen wir uns leider gezwungen, Ihre Anmeldung vorerst zurückzuweisen. Eine erneute Anmeldung zeitnah zum möglichen Belieferungszeitpunkt ist dann wieder möglich.

Kostet der Wechsel zu vivi-power etwas?

Bei einem Wechsel zu vivi-power fallen für den Wechselprozess für Sie keine Kosten an. Sie zahlen, wie vertraglich vereinbart, nur Ihre monatliche Grundgebühr und die von Ihnen verbrauchten Mengen an Strom oder Gas.

Sind bei einem Wechsel zu vivi-power technische Änderungen (neuer Zähler o.ä.) notwendig?

Nein, technische Änderungen jeglicher Art sind bei einem Wechsel zu vivi-power nicht erforderlich. Der Wechsel ist somit für Sie ganz einfach.

Wird im Zuge eines Wechsels die Strom- oder Gasversorgung unterbrochen?

Nein, die Strom- oder Gasversorgung wird bei einem Wechsel zu vivi-power nicht unterbrochen. Sie müssen keinen Versorgungsausfall befürchten.

Wo finde ich den Zähler und wie erkenne ich die Zählernummer?

Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrer letzten Rechnung oder direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrer Wohnung oder in den Kellerräumen Ihres Wohnhauses. Auf den Zählern stehen meistens zwei Nummern, nämlich die Gerätenummer und die Zähler-Nr. Die Zähler-Nr. finden Sie unter der Bezeichnung „Eigentum des Netzbetreibers bzw. Elektrizitätswerk“ oder unter der Bezeichnung „BEWAG“ auf Ihrem Zähler. Auf diversen Zählern ist die Zähler-Nr. auch im Zusammenhang mit einem Strichcode zu finden.

Kann ich überall in Deutschland Kunde werden?

Aktuell ist vivi-power mit seinem Stromtarif im überwiegenden Teil Deutschlands verfügbar.Um herauszufinden, ob Sie auch in Ihrem Wohngebiet von unserem günstigen Stromtarif profitieren können, geben Sie bitte die Postleitzahl Ihres Wohnortes in unseren Tarifrechner ein. Sollte Ihre Postleitzahl noch nicht im Tarifrechner freigeschaltet sein, so prüfen wir gerne kurzfristig die Möglichkeit zur Freischaltung. Hierfür senden Sie uns bitte die Postleitzahl Ihres Wohnortes per E-Mail zu.

Fragen zum Vertragsabschluss


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Habe ich nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht?

Als Privatkunde haben Sie das Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Über den Zeitpunkt, ab dem die vorstehend genannte 14-Tage-Frist zu laufen beginnt, informieren Sie sich bitte in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gibt es bei vivi-power eine Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Ihr Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat verlängert, wenn uns keine fristgerechte Kündigung vorliegt.

Welche Kündigungsfristen habe ich bei vivi-power?

Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Liegt uns bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.

Gibt es eine Mindestmenge an Strom oder Gas, die ich abnehmen muss?

Nein, vivi-power gibt keine Mindestverbrauchsmenge vor. Sie bezahlen nur die Menge an Energie, die Sie auch tatsächlich verbrauchen.

Gibt es eine Höchstverbrauchsmenge?

Die Verbrauchsmenge ist bei Strom auf 100.000 kWh und bei Gas auf 1.500.000 kWh pro Jahr und Zähler begrenzt.

Fragen zur Zählerablesung


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Wer ist für die Zählerablesung verantwortlich?

Der Zählerstand ist von Ihnen als Kunde selbst abzulesen. Bitte beachten Sie, dass der Stromzähler darüber hinaus in regelmäßigen Abständen (zumeist einmal im Jahr) vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen wird.

Wann muss ich vivi-power meinen Zählerstand mitteilen?

Um Ihren Energieverbrauch jeden Monat exakt abrechnen zu können, benötigen wir rechtzeitig zum Monatswechsel einen aktuellen Zählerstand von Ihnen.

Wie kann ich vivi-power meinen Zählerstand mitteilen?

Der Zählerstand kann uns bequem über den Ableselink, den Sie am Ende eines Monats per Mail erhalten oder über das Online-Kundenportal mitgeteilt werden.

Was passiert, wenn ich einmal vergessen habe meinen Zähler rechtzeitig abzulesen?

Sofern Sie uns zum Monatsende noch keinen aktuellen Zählerstand mitgeteilt haben, können Sie dies bis zum siebten Tag des Folgemonats nachholen. Sofern die Ablesung nicht exakt zum Monatsende erfolgt, wird der angegebene Zählerstand auf Basis des Ablesedatums entsprechend rechnerisch abgegrenzt. Die rechnerische Abgrenzung erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Nähere Informationen zur rechnerischen Abgrenzung erhalten Sie auf den Seiten zum Strom- oder Gastarif.

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht monatlich ablesen und melden möchte?

Wenn wir von Ihnen keine Zählerstände erhalten, wird Ihr Verbrauch auf Grundlage der letzten Ablesung (eventuell der Ablesung seitens des zuständigen Netzbetreibers) oder bei einem Nezkunden anhand des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden geschätzt. Die Schätzung erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Nähere Informationen zur rechnerischen Abgrenzung erhalten Sie auf den Seiten zum Strom- oder Gastarif. In regelmäßigen Abständen erfolgt zudem ein Abgleich von den geschätzten Zählerständen mit den seitens des Netzbetreibers übermittelten Zählerständen. Wurde ein zu niedriger bzw. zu hoher Zählerstand geschätzt, erfolgt eine Nachverrechnung. Zu den Grundsätzen der Nachverrechnung lesen Sie bitte Ziffer 4.5 und Ziffer 4.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedinungen. Diese finden Sie auf den Seiten zum Strom- und Gastarif.

Fragen zur Zahlung und Rechnung


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Wann bekomme ich nach einem Wechsel zu vivi-power meine erste Rechnung?

Sobald Sie Ihren Zähler nach dem Wechsel zu vivi-power zum ersten Mal abgelesen und Ihren Zählerstand vivi-power mitgeteilt haben, erhalten Sie von uns eine Rechnung. Sollte uns bis zum siebten Tag des auf den ersten Abrechnungsmonat folgenden Monats keine Zählerstandsmitteilung von Ihnen vorliegen, erhalten Sie von uns eine Rechnung auf Basis einer Schätzung. Die Schätzung erfolgt jeweils unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Nähere Informationen zur rechnerischen Abgrenzung erhalten Sie auf den Seiten zum Strom- oder Gastarif.

Muss ich monatlich Abschlagszahlungen entrichten?

Aufgrund der unserem Konzept zu Grunde liegenden monatlichen scharfen Abrechnung fallen keine Abschläge an. Sie bezahlen jeden Monat nur die Menge an Energie, die Sie verbraucht haben.

Auf welche Weise kann ich fällige Zahlungen begleichen?

Wir bitten Sie, uns im Rahmen der Online-Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. So können wir den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die in diesem Zusammenhabg generierten Kosteneinsparungen geben wir gerne in Form von günstigen Arbeitspreisen für Strom und Gas an unsere Kunden weiter.

Was passiert, wenn ich es versäume meine Rechnung zu bezahlen?

Bei Zahlungsversäumnis erhalten Sie von uns zuerst eine (kostenpflichtige) fristgebundene Zahlungserinnerung. Sollten Sie dieser nicht nachkommen behalten wir uns vor, Ihre Stromversorgung zu unterbrechen oder Ihren Liefervertrag zu kündigen.

Fragen zum Strom- und Gaszähler


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Ich habe die Vermutung, dass mein Zähler defekt ist. Was soll ich tun?

vivi-power Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch die Eichbehörde zu verlangen. Die Kosten der Prüfung fallen dem Kunde jedoch zur Last, falls eine eventuelle Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen unterschreitet.

Wer ist für die Wartung und Reparatur des Zählers verantwortlich?

Für die Wartung oder den Ausbau / Austausch des Stromzählers ist der lokale Messstellenbetreiber (in der Regel der Netzbetreiber) verantwortlich. Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen technischen Service Ihres lokalen Messstellenbetreibers.

Wo finde ich den Zähler und wie erkenne ich die Zählernummer?

Sie finden Ihre Zählernummer auf Ihrer letzten Rechnung oder direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrer Wohnung oder in den Kellerräumen Ihres Wohnhauses. Auf den Zählern stehen meistens zwei Nummern, nämlich die Gerätenummer und die Zähler-Nr. Die Zähler-Nr. finden Sie unter der Bezeichnung „Eigentum des Netzbetreibers bzw. Elektrizitätswerk“ oder unter der Bezeichnung „BEWAG“ auf Ihrem Zähler. Auf diversen Zählern ist die Zähler-Nr. auch im Zusammenhang mit einem Strichcode zu finden.

An wen wende ich mich bei technischen Störungen?

Im Zusammenhang mit technischen Störungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Netzbetreiber.

Fragen zu Umzügen und sonstige Fragen


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Was muss ich beachten, wenn ich umziehe?

Wenn Sie als Kunde umziehen, teilen Sie uns den Umzug bitte fristgerecht (innerhalb von einem Monat nach dem Umzug) unter Angabe Ihrer neuen Anschrift mit. Bitte gehen Sie wie folgt vor: SCHRITT 1: Nehmen Sie die Abmeldung für Ihren bisherigen Anschluss über unser Kundenportal mit Ihrem persönlichen Login unter dem Menüpunkt "Verträge-Abmeldung" vor, damit die Abmeldung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber entsprechend erfolgen kann. SCHRITT 2: Für die neue Anschrift können Sie sich - sofern gemäß Tarifrechner in dem neuen Postleitzahlengebiet eine Versorgung durch uns möglich ist - ebenfalls über das Kundenportal mit Ihrem persönlichen Login unter dem Menüpunkt "Verträge-Anmeldung" als Neueinzug melden.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bei weiteren fragen können Sie uns über eine der unten folgenden Kontaktmöglichkeiten an uns wenden. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten.

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kontakt@vivi-power.de
(Kundennumer bitte mit angeben)

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06101 / 304 190
Montag - Freitag, 09:00 -12:00